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Allgemeine  Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Vereinbarungen zwischen [elemano UG] (im Folgenden "Personalberater" genannt) und dem Kunden (im Folgenden "Kunde" genannt) im Zusammenhang mit der Personalberatung.
    1.2 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
     

  2. Leistungen des Vermittlers

    2.1 Der Personalberater übernimmt die Suche und Auswahl von qualifizierten Kandidaten für offene Stellen des Kunden.
    2.2 Der Personalberater führt Vorstellungsgespräche, überprüft Referenzen und Qualifikationen der Kandidaten, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Kunden entsprechen.
    2.3 Der Personalberater stellt dem Kunden geeignete Kandidatenprofile zur Verfügung und arrangiert bei Bedarf Vorstellungsgespräche zwischen dem Kunden und den Kandidaten.
     

  3. Pflichten des Kunden

    3.1 Der Kunde stellt dem Vermittler genaue Informationen über die offene Stelle, einschließlich der Anforderungen, Qualifikationen und des Vergütungsrahmens, zur Verfügung.
    3.2 Der Kunde behandelt alle vom Vermittler erhaltenen Informationen und Daten vertraulich und verwendet sie ausschließlich für den Zweck der Personalvermittlung.
     

  4. Vergütung

    Wird aufgrund der Vorlage eines Kandidatenprofils durch die Personalberatung (auch initiativ und ohne vorherige und ausdrückliche Bestellung) ein Vermittlungsprozess in Gang gesetzt und wird zwischen dem von der Personalberatung vorgestellten Kandidaten und dem Kunden oder einem mit diesem rechtlichen Sinne des § 15 Aktiengesetz oder wirtschaftliche verbundenen Unternehmen ein Dienst- oder Arbeitsvertrag abgeschlossen, wird unwiderleglich vermutet, dass dies initiativ durch die Aktivität von der Personalberatung geschah.
    4.1 Die Vergütung des Beraters wird individuell vereinbart. Grundlage bildet der vereinbarte Arbeitsvertrag des  erfolgreich vermittelten Kandidaten.
    Das Bruttojahresgehalt berechnet sich aus sämtlichen Vergütungsbestandteilen. Insbesondere zählen hierzu die erfolgsunabhängigen und/oder erfolgsabhängigen Bestandteile. Erfolgsunabhängige Gehaltszusagen, wie beispielsweise Einmalzahlungen, geldwerte Vorteile oder Zulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie beispielweise Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrer normalerweise zu erwartenden oder üblichen Werten angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt. Bei anderen Vertragsverhältnissen als Verträgen zur Festanstellung berechnet sich das Bruttojahresgehalt an Hand der normalerweise zu erwartenden oder üblichen Vergütung.
    4.2 Die Vergütung wird fällig, sobald der Kunde einen Arbeitsvertrag mit einem durch den Vermittler vermittelten Kandidaten abschließt.
    4.3 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
    4.4 Bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kunden und einem vermittelten Kandidaten besteht keine Rückerstattungspflicht der Vergütung.
     

  5. Haftung

    5.1 Der Personalberater übernimmt keine Haftung für die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der vermittelten Kandidaten.
    5.2 Der Vermittler haftet nicht für Schäden, die aus falschen oder unvollständigen Informationen des Kunden resultieren, einschließlich der Beschreibung der offenen Stelle.
    5.3 Der Vermittler haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen der vermittelten Kandidaten entstehen.
     

  6. Vertraulichkeit

    6.1 Der Personalberater behandelt alle Informationen und Daten, die ihm im Rahmen der Vermittlungstätigkeit zur Verfügung gestellt werden, vertraulich.
    6.2 Der Personalberater darf Informationen über Kandidaten nur mit Zustimmung der Kandidaten an den Kunden weitergeben.
     

  7. Datenschutz

    7.1 Der Personalberater verpflichtet sich, alle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten und personenbezogene Daten der Kandidaten nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten.
    7.2 Der Personalberater informiert die Kandidaten über die Art und den Umfang der Datenverarbeitung und holt erforderliche Einwilligungen ein.
     

  8. Vertragsdauer und Kündigung

    8.1 Der Vertrag zwischen dem Personalberater und dem Kunden tritt mit der Unterzeichnung in Kraft und hat eine unbefristete Laufzeit.
    8.2
    Der Vertrag kann von beiden Parteien durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen beendet werden.
     

  9. Schlussbestimmungen

    9.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Form.
    9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
    9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 9.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Vermittlers.
     

  10. Gewährleistung/Nachbesetzung

    Wird ein durch die Personalberatung vermitteltes Arbeitsverhältnis während der ersten 12 Monate nach Eintrittsdatum durch den Arbeitnehmer oder dem Kunden gekündigt, hat die Personalberatung ihre Dienstleistungen für einen Zeitraum von weiteren drei Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Ziel der Nachbesetzung der erneut vakanten Position, ohne zusätzliches Honorar zur Verfügung zu stellen. Da es sich um keinen Werksvertrag handelt, wird keine Garantie der Personalberatung auf Erfolg gegeben.

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